Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen
Selbsthilfegruppen und -organisationen im Gesundheitsbereich können eine Förderung über die gesetzlichen Krankenkassen(-verbände) erhalten.
Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde eine neue Grundlage geschaffen, die als § 20c SGB V mit dem Jahr 2008 in Kraft getreten ist.
Hier können Sie den Gesetzestext und Informationen der gesetzlichen Krankenkassen downloaden.
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Auszug aus dem Gesetz
(pdf, 67,03 KB)
Bis zum 31.03.2010 sind im Kreis Gütersloh die kassenartenübergreifenden Anträge (Pauschalförderung) in der BIGS oder bei der federführenden Krankenkasse BKK Miele einzureichen. Danach wird in einem Gremium darüber beraten und entschieden. An diesem Gremium nehmen Vertreter der Krankenkassen, der federführenden Krankenkasse, der BIGS und die legitimierten Vertreter aus der Selbsthilfe teil.
Aus der Selbsthilfe sind Anette Harnischfeger, Sprecherin der Selbsthilfegruppen im Kreis Gütersloh und Schlaganfall-Selbsthilfegruppe/ Gütersloh, Manfred Bohnenkamp, Angst- und Panikgruppe/ Steinhagen, Norbert Hensdiek, AG der Selbsthilfegruppen im Suchtbereich Kreis Gütersloh e.V. und Kreuzbund/ Gütersloh und Hans-Josef Mutz, Diabetiker im Kreis Gütersloh e.V. als legitimierte Vertreter bestimmt worden.
Die kassenindividuellen Anträge sind weiterhin bei den einzelnen Krankenkassen zu stellen und werden dort bearbeitet.
