Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen

Selbsthilfegruppen und -organisationen im Gesundheitsbereich können eine Förderung über die gesetzlichen Krankenkassen(-verbände) erhalten.

Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde eine neue Grundlage geschaffen, die als § 20c SGB V mit dem Jahr 2008 in Kraft getreten ist. 

Hier können Sie den Gesetzestext und Informationen der gesetzlichen Krankenkassen downloaden.


Die überarbeitete Fassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung der Krankenkassen in der Fassung vom 06.10.2009 können Sie hier downloaden. Darin haben die im GKV-Bund zusammengefassten Spitzenverbände der Krankenkassen einige Neuregelungen unter Beteiligung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe beschlossen.

Die Anlage zu dem überarbeiteten Leitfaden finden Sie hier.

Die Antragsformulare - für alle Krankenkassen einheitlich - finden Sie hier zum downloaden.

Bis zum 31.03.2010 sind im Kreis Gütersloh die kassenartenübergreifenden Anträge (Pauschalförderung) in der BIGS oder bei der federführenden Krankenkasse BKK Miele einzureichen. Danach wird in einem Gremium darüber beraten und entschieden. An diesem Gremium nehmen Vertreter der Krankenkassen, der federführenden Krankenkasse, der BIGS und die legitimierten Vertreter aus der Selbsthilfe teil.

Aus der Selbsthilfe sind Anette Harnischfeger, Sprecherin der Selbsthilfegruppen im Kreis Gütersloh und Schlaganfall-Selbsthilfegruppe/ Gütersloh, Manfred Bohnenkamp, Angst- und Panikgruppe/ Steinhagen, Norbert Hensdiek, AG der Selbsthilfegruppen im Suchtbereich Kreis Gütersloh e.V. und Kreuzbund/ Gütersloh und Hans-Josef Mutz, Diabetiker im Kreis Gütersloh e.V. als legitimierte Vertreter bestimmt worden.

Die kassenindividuellen Anträge sind weiterhin bei den einzelnen Krankenkassen zu stellen und werden dort bearbeitet.


Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner der einzelnen Krankenkassen für die Antragsannahme der kassenindividuellen Anträge für den Kreis Gütersloh.